Parkschaden – Was tun?

Ein Parkschaden kann jedem/jeder widerfahren: Nach einem entspannten Einkaufsbummel kommt man zu seinem Auto zurück und stellt eine unschöne Delle oder einen tiefen Kratzer fest. Doch ob Sie nun Opfer oder Verursacher*in eines Parkschadens sind – in beiden Fällen gibt es klare Schritte, die Sie beachten sollten. In diesem Beitrag wird erklärt, wie Sie bei einem Parkschaden weiter vorgehen und wie Sie unnötigen Ärger vermeiden können.

Was zählt als Parkschaden?

Selbst wenn der Begriff auf den ersten Blick selbsterklärend erscheint, gibt es doch viele unterschiedliche Auffassungen darüber, was unter einem Parkschaden zu verstehen ist – insbesondere aus der Versicherungsperspektive. Konkret spricht man also von einem Parkschaden, wenn ein stehendes oder parkendes Fahrzeug von einem anderen Fahrzeug berührt wird, z. B. beim Einparken oder Vorbeifahren.

Wird beispielsweise ein geparktes Fahrzeug durch einen Einkaufswagen oder dergleichen beschädigt, zählt dies nicht als Parkschaden. Auch Vandalismus, also die absichtliche Beschädigung eines Fahrzeugs, gilt nicht als Parkschaden.

Parkschaden richtig melden: So geht’s!

Schaden genau dokumentieren

Machen Sie mehrere Fotos vom Schaden und der Umgebung. Notieren Sie sich auch das Datum, das ungefähre Zeitfenster sowie die Örtlichkeit. Bei einem/einer unbekannten Täter*in kann es sinnvoll sein, in der Umgebung nach etwaigen Zeug*innen zu suchen.

Daten austauschen

Tauschen Sie die Personen- und Versicherungsdaten mit der beteiligten Person aus, sofern möglich. Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort, bis entweder die Daten ausgetauscht und/oder die Polizei informiert wurde.

Polizei informieren

Insbesondere wenn Sie den Parkschaden selbst verursacht haben oder der/die Täter*in nicht auffindbar ist, muss der Vorfall schnellstmöglich bei der Polizei in Form einer Selbstanzeige gemeldet werden. Achtung: Wird der von Ihnen verursachte Schaden erst einige Tage später gemeldet, gilt dies bereits als Fahrerflucht!

Versicherung kontaktieren

Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Kfz-Versicherung. Dabei gilt: Je früher, desto besser! Reichen Sie alle Unterlagen zum Schadensfall und gegebenenfalls die polizeiliche Anzeigebestätigung ein, um von Ihrem Kfz-Rechtsschutz Gebrauch zu machen.

Wer übernimmt den Parkschaden?

Prinzipiell gilt: Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten eines Parkschadens, den Sie an einem anderen Fahrzeug verursachen. Wenn Ihr Fahrzeug hingegen von einem anderen Fahrzeug beschädigt wird, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung des/der Verursacher*in. Beachten Sie auch, wie die Selbstbeteiligung in der Versicherungspolizze festgelegt ist, um später böse Überraschungen zu vermeiden.

Schwieriger gestaltet sich die Situation jedoch bei einem/einer unbekannten Täter*in bzw. wenn Fahrerflucht vorliegt. Wenn Ihr Fahrzeug nur über eine Kfz-Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung ohne Deckung für Parkschäden verfügt, können die Kosten nicht übernommen werden.

Wie Parkschäden vermieden werden können

Vorsichtig Ein- und Ausparken

Verwenden Sie Parksensoren oder Rückfahrkameras, falls vorhanden, und achten Sie darauf, dass Sie genügend Abstand zu anderen Fahrzeugen lassen.

Großzügige Parkflächen wählen

Parken Sie möglichst dort, wo wenig Verkehr ist, und vermeiden Sie enge oder überfüllte Parkplätze.

Umfeld im Blick behalten

Passen Sie beim Ein- und Ausparken nicht nur auf den Verkehr und andere Fahrzeuge auf, sondern auch auf Hindernisse wie Pfosten oder Einkaufswagen. Drehen Sie auch das Autoradio ab, um Ihre Konzentration zu verbessern.

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