Frau und Mann sitzen in einem blauen VW Bus.

Sicherheit beim Direktsparen

Sicherheiten und Rechte bei der Porsche Bank

Darauf können Sie sich verlassen: Die Porsche Bank hat zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen zur Einlagensicherung und zum Datenschutz eingerichtet. Sie können daher sicher sein, dass Ihre Geldanlagen in den besten Händen sind. Als Mitglied der gesetzlichen Sicherungseinrichtung der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H stellen wir Ihnen auch alle rechtlichen Informationen zu unseren Produkten und Services zur Verfügung.

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Einlagensicherung

Geld ist bei uns sicher angelegt. Die Porsche Bank unterliegt als österreichische Bank uneingeschränkt den österreichischen Bestimmungen zum Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz - ESAEG. Darüber hinaus sind wir Mitglied der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.

Information über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

Illustration von einem Schloss, auf die ein Mann mit seinem Finger tippt

Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig.

Ihre Daten sind beim Direktsparen der Porsche Bank mit den modernsten Verschlüsselungstechniken gesichert. Sie werden mit den derzeit höchsten Sicherheitsstandards (SSL) verschlüsselt.

Das Porsche Bank Online-Banking bietet zahlreiche Sicherheitsmechanismen, die verhindern, dass Ihre persönlichen Daten von Unbefugten gelesen oder verändert werden können.

Unsere Sicherheitsmaßnahmen im Überblick

Verwendung einer 256-Bit SSL-Verschlüsselung.

PIN und mTan-Verfahren: Sperre nach vier erfolglosen Login-Versuchen.

Automatischer Verbindungsabbruch, wenn Sie länger als fünfzehn Minuten nicht aktiv sind.

Unser mit mehreren Firewalls geschütztes Sicherheitssystem im Rechenzentrum.

Die Sicherheitsprüfung einer staatlich anerkannten und autorisierten Prüfstelle.

Erfolgreiche Durchführung eines Webapplikation-Penetration-Tests durch SBA-RESEARCH.ORG.

Sicherheit und Recht

Die Porsche Bank ist Mitglied der gesetzlichen Sicherungseinrichtung der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. Hier finden Sie alle rechtlichen Informationen zu unseren Produkten und Services.

Häufige Fragen zum Thema Sicherheit

Ihre Daten sind beim Direktsparen der Porsche Bank mit den modernsten Verschlüsselungstechniken gesichert. Das Porsche Bank Online-Banking bietet zahlreiche Sicherheitsmechanismen, die verhindern, dass Ihre persönlichen Daten von Unbefugten gelesen oder verändert werden. Dazu gehören: Verwendung einer 128-Bit SSL-Verschlüsselung PIN-Verfahren automatische Verbindungsabbruch, wenn Sie länger als fünfzehn Minuten nicht aktiv sind PIN-Sperre nach vier erfolglosen Login-Versuchen Mit mehreren Firewalls geschütztes Sicherheitssystem im Rechenzentrum Sicherheitsprüfung einer staatlich anerkannten und autorisierten Prüfstelle

Zur optimalen Nutzung des Online Bankings ist ein Browser Ihrer Wahl in der letzten Version notwendig.

Jeder Kunde erhält von der Porsche Bank eine individuelle, maximal aus sieben Ziffern bestehende Verfügernummer. Diese kann nicht verändert werden.

Die PIN ist Ihre Persönliche Identifikations Nummer. Sie besteht aus einer Kombination von Zahlen und Buchstaben. Ihre erste PIN ist fünfstellig, besteht nur aus Ziffern und wird Ihnen in einem eigenen Schreiben bekannt gegeben. Die PIN kann nur online geändert werden. Wir empfehlen Ihnen aus Sicherheitsgründen, die PIN nach der Erstanmeldung zu ändern.

Die Geheimfrage und die Geheimantwort werden von Ihnen bei der Kontoeröffnung frei gewählt und bei der Porsche Bank hinterlegt. Diese können jederzeit von Ihnen geändert werden. Die Geheimfrage und deren Antwort dienen zu Ihrer Identifizierung bei telefonischen Anfragen und wird von unseren Mitarbeitern von Ihnen abgefragt.

Wir bitten Sie, für Ihre Sicherheit beim Online-Banking, Ihre PIN geheim zu halten und niemals an Dritte weiterzugeben. Auch unsere Mitarbeiter werden Sie nie nach Ihrer PIN fragen. Sollten Sie die PIN vergessen, können Sie in der Login-Maske die PIN neu anfordern, welche wir Ihnen umgehend per Post zuschicken.

Bitte kontaktieren Sie schnellstmöglich die Porsche Bank Hotline unter 0800 311 911. Ihr Direktsparen Flexibel Konto wird auf Ihren Wunsch sofort gesperrt und Sie erhalten völlig neue Zugangsdaten für Ihr Konto. Außerhalb unserer Dienstzeiten können Sie durch viermaliges falsches Eingeben Ihres Passwortes eine Sperre veranlassen. Die neue PIN muss schriftlich (Fax, Post, E-Mail) angefordert werden.

Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz vor unbefugten Dritten empfehlen wir Ihnen, die PIN regelmäßig zu ändern. Das können Sie ganz einfach in Ihrem Konto unter dem Menüpunkt "Einstellungen". Eine Änderung ist besonders wichtig, wenn Sie die Befürchtung haben, dass Dritten Ihre PIN bekannt ist.

mTAN ist ein TAN-Verfahren zur Sicherung des Online Bankings. mTAN steht für mobileTAN und wird oft auch "SMS-TAN" genannt. Bei diesem Verfahren wird die TAN per SMS auf die Mobiltelefonnummer des Kunden gesendet.

Bei Auszahlungen, Änderungen der Stammdaten, Änderung der PIN, Änderung der Geheimfrage und bei der Anlage eines Termingeldes. Möchte man eine Überweisung per Online Banking in Auftrag geben, schickt die Bank vor Auftragsabschluss die jeweilige TAN per SMS an das angemeldete Mobiltelefon des Kunden. Erst nach erfolgreicher Eingabe der per SMS erhaltenen mTAN wird die Transaktion in Auftrag gegeben.

Häufige Fragen zum Thema Einlagensicherung

Die Porsche Bank ist Mitglied der gesetzlichen Sicherungseinrichtung der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.

Die Einlagen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR 100.000,- gesichert.

Die Einlagensicherung gilt immer pro Einleger (natürliche oder juristische Person) unabhängig davon, wie viele Konten oder Sparbücher dieser besitzt.

Es gilt das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz - ESAEG bei beiden Banken bis zu einer Einlagenhöhe von EUR 100.000,-.

Die Einlagensicherung umfasst alle Guthaben auf Konten oder Sparbüchern, wie Gehalts- und Girokonten (z.B. Ihr Referenzkonto), Termingelder (z.B. Direktsparen Fix Konto) oder täglich fälliges Geld (z.B. Direktsparen Flexibel Konto).

Eine Bank ist gesetzlich verpflichtet, eine ununterbrochene Einlagensicherung zu gewährleisten. Daher ist ein Austritt aus der Einlagensicherungsgesellschaft nicht möglich.

Nicht gesichert sind z.B. Guthaben von:

öffentlich-Rechtlichen Institutionen (z.B. Gebietskörperschaften, internat. Organisationen)

anderen Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen

Investmentgesellschaften, Pensionsfonds u.Ä.

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