Restwertgarantie

Eine Restwertgarantie sichert den Wert eines Fahrzeugs am Ende eines Leasingvertrags ab. Sie wird häufig von Leasinggesellschaften oder Fahrzeugherstellern angeboten, um das finanzielle Risiko für den Leasingnehmer*innen zu minimieren.

Die Restwertgarantie legt den minimalen Wert fest, den ein Fahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit haben wird. Dies bietet dem/der Leasingnehmer*in mehrere Vorteile:

  • Sicherheit: Der/Die Leasingnehmer*in hat die Gewissheit, dass das Fahrzeug am Vertragsende einen bestimmten Wert hat.

  • Planungssicherheit: Erleichtert die finanzielle Planung, da unvorhersehbare Wertverluste abgesichert sind.

  • Risikoabsicherung: Schützt vor Marktwertschwankungen und überraschenden Wertverlusten.

Häufig findet die Restwertgarantie Anwendung bei Leasingverträgen für Fahrzeuge, insbesondere für Unternehmen und Flottenmanagement.

Zu Beginn des Leasingvertrags wird der Restwert festgelegt. Am Ende der Laufzeit wird der tatsächliche Marktwert des Fahrzeugs mit dem garantierten Restwert verglichen. Sollte der Marktwert niedriger sein, übernimmt der Garantiegeber die Differenz.

Im Automobilsektor stärkt die Restwertgarantie das Vertrauen der Kund*innen in Leasingangebote, fördert die Kundenbindung und bietet eine attraktive Option für Unternehmen, die ihre Flottenkosten stabil und planbar halten möchten. Sie ist ein wichtiges Instrument im Leasinggeschäft, das finanzielle Risiken reduziert und erhebliche Vorteile für Privatpersonen und Unternehmen bietet.