Normverbrauchsabgabe

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine Zulassungssteuer, die in Österreich auf den Kauf von Neufahrzeugen erhoben wird. Diese einmalige Abgabe soll die Kosten der CO2 Emissionen durch das Fahrzeug decken. Die NoVA ist eine separate Steuer und wird zusätzlich zur Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) erhoben.

Die NoVA wird bei der Erstzulassung eines neuen Pkw (auch Wohnmobil), Klein-Lkw, einem neuen Kraftrad (mit mehr als 125 cm3) oder einem neuen schweren Quad fällig. Dementsprechend ist die NoVA auch zu entrichten, wenn neue oder gebrauchte Kraftfahrzeuge aus dem Ausland importiert werden. Ebenso wenn Kraftfahrzeuge als Übersiedlungsgut ins Inland gebracht und zugelassen werden.

Die Höhe der NoVA wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, dazu zählen:

  • Hubraum des Fahrzeugs

  • CO2-Ausstoß

  • Energieverbrauch

In der Regel gilt: Je höher der Hubraum und die Emissionen des Fahrzeugs, desto höher der NoVA-Betrag. Für Fahrzeuge mit geringeren CO2-Emissionen, wie Elektro- oder Hybridfahrzeuge, können reduzierte oder sogar befreite NoVA-Sätze gelten.

NoVA 2024:

Die Normverbrauchsabgabe steigt 2024 für alle neuen Pkw, die mehr als 99 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren. Für verbrauchsstärkere Autos wird es zusätzlich teurer: Bei allen Pkw muss für jedes Gramm CO2 je Kilometer über 155 ein Betrag von 80 Euro bezahlt werden (2022 waren es 185 Gramm CO2 je Kilometer mit einem Betrag von 60 Euro). Zusätzlich wurde der Maximal-Steuersatz für die prozentuale NoVA bei Pkw mit Jahresbeginn 2024 auf 80 Prozent angehoben. Bei Klein-Lkw kommt es zu ähnlichen Verschärfungen, aber erst ab höheren Verbräuchen als bei Pkw.