Leasingrückläufer

Nach Auslauf eines Leasingvertrages hat der Leasingnehmer die Optionen, das Fahrzeug zu erwerben, den Vertrag zu verlängern oder den Wagen an den Leasinggeber zurückzugeben. Entscheidet sich der Leasingnehmer nach Ablauf der Laufzeit dazu, den Wagen nicht zu behalten, bezeichnet man dieses Fahrzeug als Leasingrückläufer.

In diesem Fall kommt das Leasingobjekt auf den Gebrauchtwagenmarkt. Diese Gebrauchtwagen sind in der Regel uneingeschränkt fahrtüchtig und stammen meist aus gewerblichen Flotten-Leasingverträgen oder Einzelverträgen und wurden als Privatautos oder Dienstwagen genutzt.