Gewährleistung

Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung für zwei Jahre gesetzlich verpflichtend. Sie umfasst sämtliche Mängel, die beim Kauf bereits vorhanden sind, jedoch unbemerkt blieben. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn das erworbene Fahrzeug über eine Klimaanlage verfügt, diese aber nicht funktioniert.

In diesem Fall hat der Verkäufer dem Konsumenten für die angesprochenen Mängel einzustehen und diese auszugleichen. Hierbei ist von einer Preisreduktion bis zur vollständigen Vertragsauflösung alles möglich. Ein wichtiger Unterschied wird zwischen Neuwagen und Gebrauchtwagen gemacht:

  • Neuwagen: Material,- und Verschleißmängel werden gewährleistet

  • Gebrauchtwagen: Nur Materialmängel werden gewährleistet