Forderungsverzicht bei Kredit

Im Todesfall des Kreditnehmers deckt der Forderungsverzicht den offenen Kreditsaldo. Das Fahrzeug geht lastenfrei in die Erbmasse ein.

Sie möchten Ihr Traumauto fahren, brauchen dabei aber finanzielle Unterstützung? Kein Problem! Die zwei beliebtesten Varianten sind Leasing und Kredit. Beim Leasing ist der Leasinggeber Eigentümer des Leasingfahrzeuges, während der Kreditnehmer nach Ende bei der Kreditfinanzierung der Eigentümer ist. Nun stellt sich folgende Frage: Was passiert, wenn der Kreditnehmer während der Finanzierung verstirbt? Dabei kommt der sogenannte Forderungsverzicht bei Kredit ins Spiel.

Im Todesfall des Kreditnehmers deckt dieser den offenen Kreditsaldo ab. Für die Hinterbliebenen bedeutet neben der Sicherheit, nicht für die restlichen Raten aufkommen zu müssen auch, dass das Fahrzeug lastenfrei in die Erbmasse geht.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich für den Autokredit oder den Restwertkredit entscheiden. In beiden Fällen dient der Forderungsverzicht als zusätzliche Absicherungsmöglichkeit. Die noch offenen Kreditraten werden beim Ableben des Kreditnehmers vollständig abgedeckt. Auf diese Weise sind Ihre Erben vor ungeplanten Zahlungen sicher.

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