Auto Leasing mit Bürgschaft

Wird ein Auto geleast, kann eine Bürgschaft vom Käufer bzw. von der Käuferin verlangt werden, um Zahlungssicherheit für den Verkäufer bzw. die Verkäuferin bereitzustellen. Das bedeutet, dass eine dritte Partei – in der Regel eine Bank oder ein Versicherungsunternehmen – eine Bürgschaft zugunsten des bzw. der Leasingnehmers*in abgibt, um dessen Kreditwürdigkeit zu verbessern und ihm zusätzliche Sicherheit zu bieten.

Die Bürgschaft kann auch dazu führen, dass Leasingnehmer*innen bessere Konditionen oder einen niedrigeren Zinssatz erhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Bürgschaft eine rechtliche Verpflichtung darstellt, die sorgfältig geprüft werden sollte, bevor sie akzeptiert wird. Beim Auto Leasing ist der Leasingnehmer bzw. die Leasingnehmerin verpflichtet, Zahlungen regelmäßig zu leisten und das Auto in angemessenem Zustand zu halten.